In Bezug auf die Genauigkeit der Waagen unterscheiden wir:
Kontrollwaagen
Waagen, die für Kontrollwägungen verwendet werden, nennt man Betriebsmessgeräte. Diese Waagen sind nicht eichpflichtig und dürfen nicht für gewerbliche Wägungen verwendet werden. Für diese Waagen kann ein Eichschein ausgestellt werden, in dem die Messwerte der Waage festgehalten werden. Der Eichschein wird vor allem in Unternehmen benötigt, die über ein ISO-Qualitätssystem verfügen. Der Zeitraum für die weitere Eichung der Waage wird durch die unternehmenseigene Richtlinie oder das Qualitätshandbuch festgelegt. Gerne senden wir Ihnen die Eichprotokolle für die angebotenen Waagen zu. In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Eichfähige Waagen
Waagen, die in Geschäften verwendet werden und auf der Grundlage der Daten der Waage der Preis bestimmt wird, werden nach der Verordnung 345/2002 Slg. als bestimmte Messgeräte bezeichnet und unterliegen der Eichung, die vom PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) durchgeführt wird und deren Gültigkeit 2 Jahre beträgt, immer bis zum Ende des Kalenderjahres. Wenn die Eichung nicht vom PTB durchgeführt wird, kann die Waage nur für Kontrollwägungen verwendet werden.
Eichung - Eichung von Waagen - Eichscheine
Sie können die Überprüfung der Waage durch das PTB selbst veranlassen oder wir übernehmen sie gerne für Sie. Wenn Sie eine neu gekaufte Waage bereits "geeicht" oder mit einem Eichschein geliefert haben möchten, fügen Sie diese Informationen bitte Ihrer Bestellung bei. Die Kosten für die Kalibrierung oder Eichung durch das PTB sind nicht im Preis der Waage enthalten. Der Preis für die Eichung richtet sich nach dem Wägebereich der Waage. Wir geben Ihnen gerne weitere Informationen über die Eichung von Waagen.
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